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Produktinformationsblätter (PIB)

 

Produktinformationsblätter

Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz hat zum 01.07.2011 die Pflicht eingeführt, unseren Kunden bei jeder Kaufempfehlung im Rahmen einer Anlageberatung ein Produktinformationsblatt/die wesentliche Anlegerinformation (bei Investmentfonds) zur Verfügung zu stellen.

 

Dieses Produktinformationsblatt/wesentliche Anlegerinformation soll dem Anleger ermöglichen, sich (rechtzeitig vor Abschluss des Geschäftes) in leicht verständlicher Weise über die wesentlichen Eigenschaften des Produktes zu informieren. Ferner soll eine Vergleichbarkeit verschiedener Produkte und Anbieter erleichtert werden.

Die gesetzlichen Anforderungen sehen vor, dass wir das Produktinformationsblatt/die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Geschäftsabschluss zur Verfügung stellen müssen. Dies kann auch über das Internet geschehen.

Unter den folgenden Kategorien finden Sie die entsprechenden Produktinformationsblätter/wesentlichen Anlegerinformationen.

Diese Dokumente dienen nur zur Information und stellen weder eine Anlageberatung noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der beschriebenen Wertpapiere dar. Alle Angaben dienen nur der Unterstützung Ihrer selbstständigen Anlageentscheidung und stellen keine Empfehlung der Hamburger Sparkasse AG (Haspa) dar. Allein verbindliche Rechtsgrundlage für den Erwerb dieser Wertpapiere ist der jeweilige Verkaufsprospekt, der bei der Haspa kostenfrei angefordert werden kann. Diesen Ausarbeitungen liegen Informationen zugrunde, die wir für verlässlich halten. Dennoch können wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit dieser Informationen übernehmen. Diese Dokumente richten sich ausschließlich an Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und sind insbesondere weder für die Verbreitung in den Vereinigten Staaten, in Großbritannien oder in den Niederlanden noch für US-Personen bestimmt.

 
 

 

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