Produktinformationsblätter (PIB)

Produktinformationsblätter
Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz hat zum 01.07.2011 die Pflicht eingeführt, unseren Kunden bei jeder Kaufempfehlung im Rahmen einer Anlageberatung ein Produktinformationsblatt/die wesentliche Anlegerinformation (bei Investmentfonds) zur Verfügung zu stellen.
Dieses Produktinformationsblatt/wesentliche Anlegerinformation soll dem Anleger ermöglichen, sich (rechtzeitig vor Abschluss des Geschäftes) in leicht verständlicher Weise über die wesentlichen Eigenschaften des Produktes zu informieren. Ferner soll eine Vergleichbarkeit verschiedener Produkte und Anbieter erleichtert werden.
Die gesetzlichen Anforderungen sehen vor, dass wir das Produktinformationsblatt/die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Geschäftsabschluss zur Verfügung stellen müssen. Dies kann auch über das Internet geschehen.
Unter den folgenden Kategorien finden Sie die entsprechenden Produktinformationsblätter/wesentlichen Anlegerinformationen.


