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Pressearchiv 2006

 

Kürzung der Sparer-Freibeträge

Hamburg, August 2006 - Die Reduzierung des Sparer-Freibetrags ab 2007 führt bei Anlegern zu steuerlichen Mehrbelastungen. Wer rechtzeitig handelt und Anlagen umschichtet, kann diesen Effekt aber mildern.

 

Anleger sollten ihr Depot rechtzeitig umschichten

Durch das Steueränderungsgesetz 2007 werden die Sparer-Freibeträge abgesenkt: für Ledige von 1.370 auf 750 Euro, für zusammen veranlagte Ehegatten von 2.740 auf 1.500 Euro. Diese Regelung gilt für Einnahmen, die Anlegern nach dem 1. Januar 2007 zufließen. Das heißt: Wer bisher den Sparer-Freibetrag ausgenutzt hat, wird im nächsten Jahr deutlich geringere Netto-Renditen erzielen.

Bei Anlegern mit einem Grenzsteuersatz von 40% beläuft sich die Steuermehrbelastung auf 248 Euro (Ledige), beziehungsweise 496 Euro (Verheiratete). Wer diese Mehrbelastungen vermeiden will, sollte in den nächsten Monaten Umschichtungen im Depot vornehmen, um Einnahmen aus Kapitalvermögen in den Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte zu verlagern.

Für den konservativen Anleger kann eine Anlage in bestimmten festverzinslichen Anleihen interessant sein. Bei Erwerb der festverzinslichen Papiere wird der Anleger bewusst ein Papier kaufen, dessen Erwerbskurs unter 100 Prozent liegt, um am Ende der Laufzeit die Kursdifferenz zwischen Erwerbskurs und Rückzahlungskurs zu 100 Prozent steuerfrei vereinnahmen zu können. Grundlage hierfür ist jedoch, dass die Papiere mindestens ein Jahr im Besitz des Anlegers waren. Bei diesen Papieren muss nur der jährlich gezahlte Nominalzins versteuert werden. Dieser liegt jedoch immer unter den aktuellen Kapitalmarktrenditen.

Für einen risikobewussten Anleger könnte die Anlage in verschiedenen Zertifikatskonstruktionen eine Alternative darstellen.

Zertifikate zeichnen sich dadurch aus, dass der Ertrag an bestimmte Bedingungen gekoppelt ist. Ein Beispiel: Ein Anleger erhält nach Ablauf von einem Jahr für eingesetzte 100 Euro eine Rückzahlung zur Fälligkeit von 108 Euro, sofern der Europäische Aktienindex Euro Stoxx 50 in diesem Zeitraum nicht mehr als z. B. 20 % gefallen ist. Das Risiko für den Anleger: verliert der Euro Stoxx 50 in einem Jahr mehr als 20 %, erhält er nicht sein eingesetztes Kapital zurück, sondern nur die anteilige Entwicklung des zugrunde gelegten Index. Der Kursgewinn bei Einlösung oder Veräußerung außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist ist nach jetztiger Erkenntnislage steuerfrei. Diese Zertifikate sind zwar mit einem Risikopuffer ausgestattet. Aber den Anlegern wird weder ein Entgelt für die Kapitalüberlassung gewährt, noch die Rückzahlung des Kapitals zugesagt. Diese Einschränkungen sind von Bedeutung. Denn nur dann, wenn zumindest theoretisch die Möglichkeit eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals besteht, kann der Veräußerungs-, bzw. Einlösegewinn nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei vereinnahmt werden.

"Wir empfehlen Anlegern, gemeinsam mit Ihrem Anlageberater zu prüfen, ob und auf welche Weise sich die Renditeschmälerung durch die Reduzierung des Sparer-Freibetrags am besten kompensieren lässt", so Sascha Goedeken, Bereichsleiter aus dem Private Banking der Haspa. "Diese Umschichtungsvorgänge sollten noch im Laufe dieses Jahres durchgeführt werden."

 
 

 

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