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Haspa legt Berufung im Lehman-Urteil des Landgerichts Hamburg ein

Hamburg, 23. Juni 2009 - Das Landgericht Hamburg hat heute in erster Instanz der Schadenersatzklage eines Anlegers mit Lehman-Zertifikaten gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa) stattgegeben. Es handelt sich bei diesem Urteil um eine Einzelfallentscheidung. Der Richter stellt ausdrücklich fest, dass das Produkt für den Anleger geeignet war und es sich um eine konservative Anlage gehandelt hat.

 

Die Haspa wird Berufung gegen das Urteil einlegen.

Die Haspa beobachtet eine Tendenz der Gerichte, im Ausnahmefall Lehman das Anlagerisiko jetzt nachläufig vollständig auf die Kreditinstitute zu verlagern. Das Urteil dürfte hierauf zurückzuführen sein. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Haspa das Produkt dem Anleger empfehlen durfte. Es hat daneben allerdings auch rückwirkend Pflichten für Banken erkannt, die es vorher nicht gab, so Reinhard Klein, Privatkundenvorstand der Haspa. Wir sind optimistisch, dass die Situation in der nächsten Instanz neu bewertet wird.

Seit der Lehman-Insolvenz, von der auch rund 3700 Kunden der Haspa betroffen sind, sind rund 9 Monate vergangen. Die Haspa hat jeden einzelnen Fall intensiv geprüft und ist in der Zwischenzeit mehr als 1000 Kunden entgegen gekommen.

 
 

 

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