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Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen - Haspa verzichtet auf Schadensbeteiligung ihrer Privatkunden bei EC-Kartenverlust

Hamburg, 19.10.2009 Ab 31. Oktober müssen Bankkunden in Deutschland bei einem Kartendiebstahl oder -verlust mit anschließendem Missbrauch damit rechnen, dass sie verschuldensunabhängig 150 Euro des Schadens selbst tragen müssen.

 

Das ist eine Konsequenz, die sich aus der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Zahlungsverkehr in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutschen Banken ergeben kann.

Die positive Botschaft für HaspaCard-Inhaber: Die Haspa verzichtet im Sinne ihrer Privatkunden auf diese Schadensbeteiligung, sofern kein Vorsatz bzw. keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 
 

 

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